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Aktenzeichen IV 81/93
Datum 29.03.1893
Leitsatz Ist die Bestellung eines zuständigen Gerichtes nach § 36 Ziff. 3 C.P.O. für die Widerspruchsklage gegen mehrere Gläubiger, die eine Forderung ihres Schuldners haben pfänden lassen, zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F590381
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