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Aktenzeichen IV 385/92
Datum 06.04.1893
Leitsatz Gehört zu der nach § 214 Ziff. 1 C.P.O. erforderlichen Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Thatsachen im Falle des § 211 C.P.O. auch die Darlegung, daß die zweiwöchige Frist des § 212 C.P.O. gewahrt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F610400
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