zurück

Aktenzeichen IV 385/92

Datum 06.04.1893

Leitsatz Gehört zu der nach § 214 Ziff. 1 C.P.O. erforderlichen Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Thatsachen im Falle des § 211 C.P.O. auch die Darlegung, daß die zweiwöchige Frist des § 212 C.P.O. gewahrt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F610400

Download PDF

zurück