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Aktenzeichen VI 49/93
Datum 10.05.1893
Leitsatz Kann der im Verhandlungstermine ausgebliebene Berufungskläger nach Zurücknahme der Berufung durch Versäumnisurteil des Rechtsmittels für verlustig erklärt werden, wenn ihm der Antrag auf Verlustigkeitserklärung nicht mitgeteilt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F640404
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