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Aktenzeichen IV 134/93

Datum 25.09.1893

Leitsatz Steht der Anspruch auf die in der Gebührenordnung für Rechtsanwälte bestimmte Verhandlungsgebühr dem Rechtsanwalte zu, wenn der Verhandlungstermin von einem zwar zwei Jahre im Vorbereitungsdienste beschäftigten, aber nicht gemäß § 25 Abss. 1. 2 der Rechtsanwaltsordnung von dem Rechtsanwalte als Stellvertreter bestellten Rechtskundigen wahrgenommen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F6D0425

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