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Aktenzeichen I 91/92

Datum 06.07.1892

Leitsatz 1. Steht auch dem Rheder eines Schiffes, durch dessen Hilfe ein in Seenot geratenes anderes Schiff desselben Rheders gerettet ist, ein Anspruch auf Hilfslohn zu? 2. Kann der Rheder des geretteten Schiffes für den ihm als Rheder des rettenden Schiffes gebührenden Hilfslohn von dem Versicherer des geretteten Schiffes Ersatz verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020020004

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