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Aktenzeichen VI 177/93

Datum 19.10.1893

Leitsatz 1. Ist bei der Anfechtung eines Pfändungspfandrechtes als Rechtsnachfolger im Sinne des § 33 Abs. 2 K.O. derjenige anzusehen, welchem der ursprüngliche Erwerber mit der gegen den Gemeinschuldner erstrittenen Forderung das dafür erlangte Pfändungspfandrecht abgetreten hat? 2. Unter welchen Voraussetzungen findet die Anfechtung auf Grund des § 33 Abs. 2 Ziff. 1 K.O. statt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020050022

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