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Aktenzeichen VI 165/93

Datum 02.11.1893

Leitsatz 1. Kann eine Gesellschaft, welche außer Handelsgeschäften auch Nichthandelsgeschäfte betreibt, nur im Bereiche der ersteren, nicht auch der letzteren als offene Handelsgesellschaft angesehen werden? 2. Haftung der Gesellschafter für die unerlaubten Handlungen des vertretungsberechtigten Gesellschafters.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020070032

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