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Aktenzeichen VI 168/93

Datum 09.11.1893

Leitsatz Anfechtung aus dem Gesetze vom 21. Juli 1879. 1. Kann nach § 152 Abs. 2 K.O. ein im Urkundenprozesse unter Vorbehalt der Rechte ergangenes Urteil, durch welches die Forderung des Konkursgläubigers gegenüber dem Konkursverwalter festgestellt ist, als gegen den Schuldner vollstreckbar angesehen werden? 2. Ist der Arrestbefehl ein vollstreckbarer Schuldtitel im Sinne des § 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1879?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020090039

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