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Aktenzeichen VI 208/93

Datum 13.11.1893

Leitsatz 1. Ist der Erfüllungsort der Verbindlichkeit einer offenen Handelsgesellschaft als solcher zugleich auch Erfüllungsort für die in Art. 112 H.G.B. vorgesehenen Verbindlichkeiten der einzelnen Gesellschafter? 2. Ist die Haftung der einzelnen Gesellschafter für die vertragsmäßigen Verbindlichkeiten einer offenen Handelsgesellschaft eine vertragsmäßige im Sinne des § 29 C.P.O., und daher der Gerichtsstand des Erfüllungsortes für sie begründet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640200B0044

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