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Aktenzeichen I 316/94

Datum 09.12.1893

Leitsatz 1. Sind bei Berechnung der Revisionssumme die Protestkosten nebst Provision und Porto zu berücksichtigen, welche der den Wechsel im Regreßwege einlösende Indossant an seinen Nachmann neben der Wechselsumme hat zahlen müssen? 2. Ist ein Wechselprotest gültig, welcher für den durch Prokuraindossament legitimierten Wechselinhaber erhoben ist, während sich auf dem Wechsel undurchstrichen nach diesem Indossament noch ein weiteres Prokuraindossament auf einen Dritten befindet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020150075

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