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Aktenzeichen I 354/93
Datum 17.01.1893
Leitsatz Ist eine Aktiengesellschaft schon deshalb zur Erfüllung eines Vertrages über Lieferung von zum künftigen Geschäftsbetriebe bestimmten Sachen verpflichtet, weil dieser Vertrag vor der Eintragung ihrer Errichtung im Gesellschaftsregister von demjenigen abgeschlossen worden ist, welcher zum Leiter der Gesellschaft nach deren Inslebentreten durch die Eintragung bestimmt war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020190097
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