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Aktenzeichen IV 282/93

Datum 01.02.1894

Leitsatz 1. Zur Auslegung der §§ 17. 23 des Reichsgesetzes vom 4. April 1874, betreffend die Pensionierung und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheeres. 2. Früherer preußischer Rechtszustand in Bezug auf die Frage der Anrechnung des Diensteinkommens aus einer Civilanstellung auf die Invalidenpension. 3. Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes in dem Falle zulässig, daß Pensionsbeträge, die ein im preußischen Militärdienste pensionierter Invalide zu Unrecht erhoben haben soll, gegen dessen Erben kondiziert werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640201F0118

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