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Aktenzeichen I 514/93

Datum 03.03.1894

Leitsatz 1. Ist derjenige, welcher im Auftrage und für Rechnung des Ausstellers Wechsel von deren Inhaber zu einem die Wechselsumme nicht erreichenden Preise erworben hat, berechtigt, im Konkurse des Acceptanten die Wechsel zum vollen Betrage für eigene Rechnung mit der Beschränkung zu liquidieren, daß er Anspruch auf eine Konkursdividende nur in Höhe seiner Forderung an den Aussteller erhebt? 2. Gilt dies auch in dem Falle, wenn die Wechsel von dem Gemeinschuldner nur aus Gefälligkeit gegen den Aussteller acceptiert waren? 3. Unzureichende Feststellung des Sachverhältnisses; mangelnde Ausübung des Fragerechtes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020200125

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