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Aktenzeichen III 194/93
Datum 19.12.1893
Leitsatz Ist nach I. 29 §§ 2-5 Dig. ad. leg. Aquil. 9, 2 der Schiffseigentümer für den Schaden verantwortlich, welcher durch den vom Schiffsführer verschuldeten Zusammenstoß herbeigeführt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020250144
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