zurück

Aktenzeichen III 194/93

Datum 19.12.1893

Leitsatz Ist nach I. 29 §§ 2-5 Dig. ad. leg. Aquil. 9, 2 der Schiffseigentümer für den Schaden verantwortlich, welcher durch den vom Schiffsführer verschuldeten Zusammenstoß herbeigeführt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020250144

Download PDF

zurück