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Aktenzeichen III 229/93
Datum 23.01.1894
Leitsatz Ist beim sog. Oralfideikommiß der Eid des beschwerten Erben allein maßgebend, oder auch Zeugen- und sonstiger Beweis zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020290159
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