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Aktenzeichen III 229/93

Datum 23.01.1894

Leitsatz Ist beim sog. Oralfideikommiß der Eid des beschwerten Erben allein maßgebend, oder auch Zeugen- und sonstiger Beweis zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020290159

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