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Aktenzeichen III 235/93
Datum 26.01.1894
Leitsatz Liegt, wenn die Lebensversicherung "zu Gunsten der Erben" abgeschlossen ist, ein Vertrag zu Gunsten Dritter vor, oder gehört die Versicherungssumme zum Nachlasse des Versicherers?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640202A0162
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