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Aktenzeichen III 12/94

Datum 27.02.1894

Leitsatz Steht der Mutter eines unehelichen Pupillen gegen den Vormund der Rechtsweg auf Herausgabe des Pupillen zu, wenn die Obervormundschaft das Verbleiben des Pupillen bei dem vom Vormunde erwählten Erzieher aus Rücksicht auf das Wohl des Pupillen beschlossen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640202C0169

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