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Aktenzeichen III 259/93
Datum 09.02.1894
Leitsatz 1. Was erfordert eine nach Ablauf von zwei Jahren wiederholte Intercession zu ihrer Gültigkeit? 2. Wieweit enthalten die gemeinrechtlichen Bestimmungen über die Intercessionen der Frauen Beschränkungen der Handlungsfähigkeit oder nur Formvorschriften?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640202D0170
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