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Aktenzeichen IV 173/93

Datum 02.11.1893

Leitsatz Kann der Gerichtsvollzieher, welcher den Auftrag erhalten hatte, acht Wechsel in einer Urkunde zu protestieren, und der dem Auftrage zuwider jeden der acht Wechsel in besonderer Urkunde protestiert hat, die Protestgebühr nur einmal beanspruchen? Ist, wenn mehrere Wechsel in einer Urkunde protestiert werden, der Proteststempel nur einmal zu verwenden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020340212

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