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Aktenzeichen V 181/93

Datum 08.11.1893

Leitsatz 1. Kann eine wegen fehlender Hauptschuld ungültige Hypothek dadurch konvaleszieren, daß der Käufer des Grundstückes sie in Anrechnung auf den Kaufpreis übernimmt? 2. Tritt die Beschränkung der Einreden gegen die Hypothekenklage nach § 38 Abs. 2 Eig.-Erw.-Ges. vom 5. Mai 1872 auch ein zu Gunsten dessen, der die Hypothek in Kenntnis der Einreden von einem gutgläubigen Zwischenbesitzer erworben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020360221

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