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Aktenzeichen I 209/93

Datum 11.10.1893

Leitsatz Ist dem Geschäftsherrn, welcher von dem mit seinem Agenten geschlossenen Vertrage einseitig zurückgetreten ist, gestattet, sich in dem von dem Agenten eingeleiteten Entschädigungsprozesse zur Rechtfertigung seines Rücktrittes und zur Beseitigung der Entschädigungspflicht auf Gründe zu berufen, welche nach der Rücktrittserklärung eingetreten sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640203E0249

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