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Aktenzeichen VI 220/93

Datum 14.12.1893

Leitsatz Stehen dem Vorsteher einer einzelnen Provinzialanstalt in Preußen (Kommissar) nach § 99 der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875/22. März 1881 die Befugnisse des Landesdirektors innerhalb seines Geschäftsbereiches zu? Können ihm dieselben durch Beschluß des Provinzialausschusses beigelegt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020420267

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