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Aktenzeichen V 175/93
Datum 04.11.1893
Leitsatz Inwieweit sind bei Feststellung der Enteignungsentschädigung a) der "individuelle Wert" des enteigneten Grundstückes, b) Umzugs- oder andere Kosten, die dem Eigentümer infolge der Enteignung erwachsen sind, zu berücksichtigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020490298
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