zurück

Aktenzeichen V 175/93

Datum 04.11.1893

Leitsatz Inwieweit sind bei Feststellung der Enteignungsentschädigung a) der "individuelle Wert" des enteigneten Grundstückes, b) Umzugs- oder andere Kosten, die dem Eigentümer infolge der Enteignung erwachsen sind, zu berücksichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020490298

Download PDF

zurück