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Aktenzeichen IV 210/93
Datum 03.12.1893
Leitsatz 1. Fällt das einer Stadtgemeinde, welche einen besonderen Ortsarmenverband bildet, zu Wohlthätigkeitszwecken ausgesetzte Legat unter die Bestimmung der Ziff. 2f der Befreiungen des Tarifes zum Erbschaftssteuergesetze vom 30. Mai 1873? 2. Greift die Bestimmung der Ziff. 2h des Tarifes a. a. O. Platz bei Zuwendungen für öffentliche Kunstsammlungen, welchen die juristische Persönlichkeit fehlt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020500326
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