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Aktenzeichen VI 302/93

Datum 01.02.1894

Leitsatz 1. Zur Auslegung des § 96 A.L.R. I. 13. 2. Haftet ein einzelner Erbe, der als Bevollmächtigter seiner Miterben eine Verpflichtung namens sämtlicher Erben übernommen hat, dem Berechtigten für die Erfüllung solidarisch, und zwar auch dann, wenn er bei der Übernahme die Grenzen der ihm erteilten Vollmacht überschritten hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020520330

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