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Aktenzeichen IV 260/93

Datum 18.01.1894

Leitsatz Versteuerung des den Nacherben zufallenden Erbteiles, wenn der Erblasser den Kreis der Substituten zwar bezeichnet, dem Fiduziarerben aber überlassen hatte, durch letztwillige Verfügung die einzelnen Nacherben namhaft zu machen und deren Erbanteile zu bestimmen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020590359

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