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Aktenzeichen VI 208/93
Datum 13.11.1893
Leitsatz Ist die Haftung der einzelnen Gesellschafter für die vertragsmäßigen Verbindlichkeiten einer offenen Handelsgesellschaft eine vertragsmäßige im Sinne des § 29 C.P.O., und daher der Gerichtsstand des Erfüllungsortes für sie begründet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020640383
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