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Aktenzeichen VI 159/93

Datum 30.11.1893

Leitsatz Kann auf Grund des § 87 Abs. 1 C.P.O. unter Umständen die Erstattung von Kostenbeträgen verlangt werden, welche die ersatzberechtigte Partei nur aus Vorsicht wegen Zweifelhaftigkeit einer Rechtsfrage aufgewandt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020670387

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