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Aktenzeichen IV 91/93

Datum 10.07.1893

Leitsatz Kann ein Gerichtsvorsitzender für die Folgen einer von ihm zur Aufrechthaltung der Ordnung in der Sitzung getroffenen Maßregel zum Schadensersatze herangezogen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020680390

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