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Aktenzeichen IV 182/93

Datum 27.11.1893

Leitsatz Steht der Partei, die ohne Erfolg den Antrag gestellt hat, gegen den angeblich säumigen Teil die besondere Erhebung einer Gebühr gemäß § 48 G.K.G. zu beschließen, die Beschwerde zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640206A0392

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