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Aktenzeichen VI 199/93
Datum 30.10.1893
Leitsatz Ist das Landgericht für eine nach § 104 des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889 verspätet erhobene Anfechtungsklage ohne weiteres zuständig, nachdem frühere Streitsachen gemäß § 105 Abs. 2 dieses Gesetzes an das Landgericht rechtskräftig verwiesen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640206C0395
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