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Aktenzeichen I 316/93
Datum 09.12.1893
Leitsatz Sind bei Berechnung der Revisionssumme die Protestkosten nebst Provision und Porto zu berücksichtigen, welche der die Wechsel im Regreßwege einlösende Indossant an seinen Nachmann neben der Wechselsumme hat zahlen müssen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640206D0398
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