zurück

Aktenzeichen V 329/93

Datum 20.01.1894

Leitsatz Ist das inländische Gericht zur Entscheidung über eine Klage auf Anerkennung einer Grundgerechtigkeit zuständig, wenn das belastete Grundstück im Auslande liegt, der Eigentümer desselben jedoch im Inlande wohnt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020730414

Download PDF

zurück