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Aktenzeichen V 329/93
Datum 20.01.1894
Leitsatz Ist das inländische Gericht zur Entscheidung über eine Klage auf Anerkennung einer Grundgerechtigkeit zuständig, wenn das belastete Grundstück im Auslande liegt, der Eigentümer desselben jedoch im Inlande wohnt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464020730414
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