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Aktenzeichen III 53/94
Datum 30.03.1894
Leitsatz 1. Kann gegen die Vorschrift des § 48 Ziff. 1 K.O. vom Schuldner vor der Konkurseröffnung ein Kompensationsrecht vertragsmäßig eingeräumt werden? 2. Steht dem Konkursverwalter, welcher im Falle des § 17 Ziff. 2 K.O. nach der Konkurseröffnung entstandene Mietzinsen einklagt, ein Einwand aus einer vor der Konkurseröffnung an den Gemeinschuldner geleisteten Vorauszahlung entgegen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640210B0045
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