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Aktenzeichen I 50/94
Datum 11.04.1894
Leitsatz Kann derjenige, der auf Zahlung des Schlußsaldos aus einer Rechnung über An- und Verkäufe beklagt ist, einwenden, daß die Käufe und Verkäufe reine Differenzgeschäfte seien, gleichzeitig aber widerklagend den aus einem dieser Geschäfte für ihn sich ergebenden Gewinn fordern, weil der Kläger behauptet hat, daß sämtliche Geschäfte effektive Käufe und Verkäufe gewesen seien? Replik der Arglist.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640210E0058
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