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Aktenzeichen I 2/94
Datum 14.04.1894
Leitsatz Erstreckt sich das Recht der Schiffahrtsbehörde auf die Deckung der Kosten für die Beseitigung eines gesunkenen Schiffswrackes auf den Erlös von Wrack und Ladung auch dann, wenn die Ladungsinteressenten die Ladung haben bergen wollen? Ist die Behörde befugt, der Bergung der Ladung zu widersprechen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640210F0061
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