zurück
Aktenzeichen III 16/94
Datum 20.04.1894
Leitsatz Ist nach dem Genossenschaftsgesetze vom 1. Mai 1889 die statutarische Bestimmung zulässig, daß ein Genossenschafter im Falle seines Ausscheidens ein Austrittsgeld zu zahlen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021100065
zurück