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Aktenzeichen III 16/94

Datum 20.04.1894

Leitsatz Ist nach dem Genossenschaftsgesetze vom 1. Mai 1889 die statutarische Bestimmung zulässig, daß ein Genossenschafter im Falle seines Ausscheidens ein Austrittsgeld zu zahlen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021100065

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