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Aktenzeichen I 413/93

Datum 17.02.1894

Leitsatz 1. Übergabe von Inhaberpapieren, welche keinen Talon besitzen, und deren Koupons erschöpft sind, zur Besorgung des Umtausches, bezw. neuer Koupons an einen Bankier. Können gegenüber einem zweiten Bankier, an welchen die Papiere zu dem gleichen Zwecke weitergegeben sind, die ihm ausgelieferten neuen Stücke seitens des Eigentümers der alten Stücke vindiziert werden, und zwar auch dann, wenn nicht zu ermitteln ist, welche speziellen Stücke der Bankier an Stelle der alten Stücke des Klägers erhalten hat? 2. Pfandrecht des zweiten Bankiers an den Papieren wegen seiner Forderungen an den ersten Bankier. Erwirbt er dasselbe auch an den neuen Stücken und in welchem Zeitpunkte? 3. Steht dem Erwerbe des gesetzlichen Pfandrechtes auf Grund des Art. 374 H.G.B. entgegen, daß, einer unter Bankiers bestehenden Übung entsprechend, für solche Besorgung eine spezielle Vergütung nicht berechnet wurde? 4. Vertragsmäßiges Pfandrecht an allen für Rechnung seines Geschäftsfreundes bei dem Bankier "ruhenden" Wertstücken. Voraussetzungen der Redlichkeit des Bankiers beim Erwerbe des Pfandrechtes. Ist die Eideszuschiebung über seine Kenntnis von der Nichtberechtigung des Anderen zur Verpfändung zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021180105

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