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Aktenzeichen I 119/94

Datum 07.07.1894

Leitsatz 1. Abhängigkeitspatent und teilweise nichtiges Patent. 2. Fällt die Erteilung eines Abhängigkeitspatentes unter die Bestimmung des § 3 des Patentgesetzes vom 7. April 1891 "Erteilung eines Patentes in entsprechender Beschränkung", und ist der Civilprozeßrichter im Patentverletzungsprozesse an die vom Patentamte bei der Erteilung ausgesprochene Auffassung gebunden? 3. Ist das Patentamt zuständig, im Nichtigkeitsverfahren auf Abhängigkeit eines Patentes zu erkennen? 4. Verhältnis der Begründung des Gesetzentwurfes und des Berichtes einer Kommission des Reichstages zum Gesetzestexte.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021200149

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