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Aktenzeichen VI 351/93

Datum 01.03.1894

Leitsatz 1. Ist die Zuwendung von Geld oder Geldeswert oder die Übernahme der Verbindlichkeit zu einer solchen, wenn sie zu dem Zwecke geschieht, damit der Empfänger das Empfangene zu einer Verbesserung seines eigenen Hauses verwende, notwendig als eine Beschenkung des Empfängers aufzufassen? 2. Falls eine solche Beschenkung darin liegt, und diese sich unter Ehegatten ereignet hat, wie ist dann der Gegenstand der ungültigen Schenkung abzugrenzen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021230165

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