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Aktenzeichen I 487/93
Datum 04.04.1894
Leitsatz Haftet derjenige, welcher durch Vertrag die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges übernommen hat, für das Verschulden der von ihm verwendeten Gehilfen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021240169
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