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Aktenzeichen III 100/94
Datum 10.07.1894
Leitsatz Kann der im Ehescheidungsurteile für den schuldigen Teil erklärte Ehegatte das gegen die Entscheidung an sich zulässige Rechtsmittel mit Erfolg zu dem Zwecke einlegen, daß, während die erkannte Ehescheidung selbst unangefochten bleibt, der Ausspruch des Gerichtes über die Schuldfrage beseitigt werde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640212A0202
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