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Aktenzeichen IV 295/93
Datum 12.02.1894
Leitsatz 1. Begriff der "Schenkung" im Sinne des § 38 der preußischen Vormundschaftsordnung. 2. Haftung der Vormünder, welche der Vorschrift des § 39 ebenda zuwider Mündelgelder auf Hypothek ohne vorangegangene Abschätzung des Pfandgrundstückes angelegt haben, für den bei der Zwangsversteigerung eingetretenen Ausfall.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640212C0209
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