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Aktenzeichen VI 343/93

Datum 05.02.1894

Leitsatz In welcher Zeit verjährt nach dem preußischen Allgemeinen Landrechte der Anspruch des Mieters auf Ersatz des Schadens, welcher ihm von dem Vermieter durch unbefugte Ausübung seines Pfandrechtes an den eingebrachten Sachen zugefügt ist? Ist dieses Pfandrecht nach dem preußischen Allgemeinen Landrechte ein vertragsmäßiges oder ein gesetzliches?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021310222

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