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Aktenzeichen V 333/93

Datum 04.04.1894

Leitsatz 1. Inwieweit wird derjenige, welcher als Käufer eines Grundstückes eine darauf haftende nicht eingetragene Reallast übernommen hat, durch diese Übernahme dem Berechtigten gegenüber verpflichtet? 2. Kann die Eintragung des Mit- oder Nachfolgerechtes der (künftigen) Ehefrau eines Altsitzers dadurch ersetzt werden, daß im Eintragungsvermerke auf die betreffende Vertragsbestimmung verwiesen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021330229

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