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Aktenzeichen V 355/93

Datum 18.04.1894

Leitsatz 1. Kann der vor Zustimmung der Stadtverordneten und der Ortspolizeibehörde erfolgten Mitteilung einer von dem Magistrate beschlossenen Fluchtlinie an den Grundbesitzer die Bedeutung einer nach § 7 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 erlassenen Bekanntmachung beigelegt werden? 2. Wird das Verlangen der Stadtgemeinde auf Abtretung der zu Straßen und Plätzen bestimmten Grundflächen (§ 13 Ziff. 1 des Gesetzes vom 2. Juli 1875) dadurch ersetzt, daß diese Flächen infolge polizeilicher Anordnung oder Vorschrift zur Herstellung der Straße verwendet worden sind und als Teil der Straße thatsächlich dem öffentlichen Verkehre dienen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021340233

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