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Aktenzeichen III 21/94

Datum 24.04.1894

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Ehescheidungsgrund durch Ablauf der einjährigen Frist des § 721 A.L.R. II. 1 auch dann als verziehen, wenn thatsächliche Trennung der Ehegatten stattgefunden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021350238

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