zurück

Aktenzeichen IV 446/93

Datum 04.06.1894

Leitsatz 1. Ist, um dem Cessionar der Hauptforderung die Rechte aus der Bürgschaft zu übertragen, außer der Cession des Anspruches gegen den Hauptschuldner noch eine ausdrückliche Cession des Anspruches gegen den Bürgen erforderlich? 2. Wie gestaltet sich, wenn der Werkmeister mit Einwilligung des Bestellers die Ausführung des angedungenen Werkes einem Anderen überträgt, und der Besteller das fertige Werk übernimmt, das Rechtsverhältnis zwischen dem Besteller und den beiden Werkmeistern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640213E0269

Download PDF

zurück