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Aktenzeichen VI 88/94

Datum 21.06.1894

Leitsatz Muß der Entschädigungsanspruch aus § 109 A.L.R. I. 6 dann als ausgeschlossen gelten, wenn der Getötete zur Zeit seines Todes nicht imstande war, seine unterhaltsberechtigten Verwandten zu unterstützen, und wenn er damals zu solcher Unterstützung nur subsidiär verpflichtet war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464021410278

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