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Aktenzeichen IV 396/93

Datum 04.06.1894

Leitsatz Hat bei der Auseinandersetzung geschiedener Eheleute, welche in getrennten Güterverhältnissen gelebt haben, die Ehefrau in jedem Falle die Hälfte von einem auf den Namen beider Eheleute gemeinschaftlich ausgeliehenen Kapitale zu beanspruchen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640214C0317

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